Allgemeines

A.) Zulassungsbedingungen:
Der Bewerber muß Mitglied einer Gemeinschaft des Bayerischen Turnverbandes oder des Deutschen Turnerbundes sein.Der Bewerber muß das 12. Lebensjahr vollendet habe.Die Anmeldung erfolgt durch den Verein.Für jeden Bewerber ist ein Anmeldeformular erforderlichFür Bewerber, die nur die praktische Prüfung ablegen, ist ebenfalls ein Anmeldeformular erforderlich.Die Erfüllung der musikalischen Voraussetzung für die angestrebte Prüfung ist vom Ausbilder / Dirigenten durch Unterschrift zu bestätigen.
 
B.) Ausschreibung:
Die Ausschreibung der Seminare und der Prüfung D1 und D2 erfolgt durch den Bezirk. ( Bezirksjugendfachwart / Bezirksfachwart ) im Einvernehmen mit dem Jugendlandeswart.Der Prüfungsort wird auf Vorschlag des Bezirksjugendfachwartes / Bezirksfach-wartes vom Jugendlandeswart / Landeswart festgelegtDie Ausschreibung in allen Stufen muß überregional sein.Die Ausschreibung für Seminar und Prüfung D3 erfolgt durch den Jugendlandeswart oder den Landeswart. 
C.) Ausschließungsgründe:
Nichterfüllung der Zulassungsbedingungen.Wenn der Teilnehmer in der Zeit von der Anmeldung bis zur Prüfung aus dem Verband ausgeschieden ist.Wenn die Vereinsleitung die Zulassung aus triftigen Gründen ablehnt. 
D.) Prüfungskosten:
Eine Prüfungsgebühr von 18 € für D1 sowie 23 € für D2 wird erhoben.Davon sind je 6 € für Abzeichen und Urkunde an das Musik- und Spielmannswesen im BTV abzuführen.Anfallende Kosten für die Landesprüfer übernimmt das Musik- und Spielmannswesen im BTV.Anfallende Kosten für die Bezirksprüfer übernimmt der ausrichtende Bezirk.Bei D3 Prüfungen wird eine Anmeldegebühr von 30 € fällig.Kosten die dem Bewerber entstehen, hat dieser selbst zu tragen. Ein Zuschuß für diese entstandenen Kosten kann vom Verein gewährt werden.Bei einem Rücktritt von der Prüfung wird dem anmeldendem Verein eine Ausfallgegühr von 30 € in Rechnung gestellt. Der Verein kann diese Ausfallgebühr vom Bewerber einfordern.
 
E.) Prüfungskommission:
Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden ( Jugendlandeswart oder dessen Stellvertreter )den Landesprüfernden BezirksprüfernTheorie- und Praxis- Ausbilder des Bewerbers dürfen nicht Mitglied der Prüfungskommission sein. 
F.) Prüfung:
Sie besteht aus 3 Teilen.Aus einem schriftlichen TeilSchriftliche Prüfung ( Musiktheorie )Zeit: 45 Minuten je StufeAus einem Gehörbildungs TeilZeit ca. 10 Minuten je Stufe3. Aus einem praktischen TeilPraktische Prüfung ( Instrumental )Bewertet werden:Falsche Töne, Rhythmus, Tempo, Dynamik, Artikulation, Phrasierung, Intonation, Tempoänderungen, Tonkultur, Gesamteindruck.Zeit: D1 ca. 15 min. D2 ca. 20 min.
D3 ca. 30 min.Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur vor Beginn , nicht während der Prüfung, möglich.Ein überwechseln von einer Leistungsstufe in eine andere, ist während der Prüfung nicht möglich.Bewerber, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können diese im Laufe von 2 Jahren wiederholen. Der bestandene Teil wird bei der Wiederholungsprüfung anerkannt. Bei einer Wiederholungsprüfung nach mehr als 2 Jahren, ist auch der ehemals bestandene Teil neu abzulegen.Wiederholungsprüfungen sind frühesten nach 3 Monaten möglich.Bewerber der Leistungsstufen D2 und D3 müssen den jeweils vorausgehenden Leistungsstand ( D1 und D2 ) nachweisen.Das Urteil der Prüfer ist nicht anfechtbar. 
G. Prüfungsprotokoll:
Für jeden Bewerber ist ein Prüfungsprotokoll anzulegen.Das Protokoll verbleibt beim Bezirksfachwart Musik- und Spielmannswesen. Bei Wiederholung der Prüfung ist das Prüfungsprotokoll beim Prüfungsvorsitzenden vorzulegen.Die Prüfungsergebnisse sind auf der Prüfungsliste einzutragen. Diese Prüfungsliste verbleibt beim Jugendlandeswart und in Kopie beim Landeswart und dem Bezirksfachwart. 
H. Auszeichnung:Nach erfolgreichem Abschluß der Leistungsprüfung , erhält der Bewerber eine Urkunde und ein Musikerleistungsabzeichen (z.Z. Anstecknadel )Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Musikerleistungsabzeichens in der bestandenen Leistungsstufe.Die Urkunde und das Musikerleistungsabzeichen ist in einem würdigen Rahmen von der Bezirksleitung ( Bezirksfachwart / Bezirksjugendfachwart ) zu verleihen. 
I. Bewertung der Prüfung:
Die Note der schriftlichen und praktischen Prüfung in der Einzelbewertung wird nach folgenden Bewertungsschlüssel errechnet:

Theoretischer Teil:

50 - 46 Punkte = 1 sehr gut
45,5 - 41 Punkte = 2 gut
40,5 - 30,5 Punkte = 3 bestanden
30 - 0 Punkte = 4 nicht bestanden


Praktischer Teil:

Prüfer 1 Prüfer 2 Note Gewichtung Summe

Tonleitern x 3 =

Vortragsstück x 3 =

Selbstwahlstück x 4 =

: 10 = Note


Prüfungsergebnis:


Theorie / Gehörbildung x 1 =

Praktische Prüfung x 3 = Gesamtnote

X 4 = Gesamtnote

Gesamtergebnis:

Mit sehr gutem Erfolg bestanden: 1,00 – 1,50
Mit gutem Erfolg bestanden: 1,51 – 2,50
Mit Erfolg bestanden: 2,51 – 3,50
Nicht bestanden: 3.51 – 4,00 
J. Vorbereitungsseminare:
Die Bezirke des Musik- und Spielmannswesen im Bayerischen Turnverbandes bieten zur Vorbereitung auf die Leistungsprüfungen D1 und D2 Seminare an, die folgenden Ablauf haben:

1 Unterrichtseinheit zu je 2 Stunden - Ermittlung des praktischen Leistungsstandes

6 Unterrichtseinheiten zu je 2 Stunden - Theorie

1 Unterrichtseinheit zu je 2 Stunden - Praxisunterweisung

2 Unterrichtseinheiten zu je 2 Stunden - Gehörbildung.

Für D1 und D2 Seminare wird vom Musik- und Spielmannswesen ein Seminarleiter mit 205,- € bezuschusst, wenn die Teilnehmerzahl bei D1 mindesten 15 , bei D2 mindestens 10 Personen beträgt.

Vorbereitungsseminare D3 werden bei Bedarf vom Land durchgeführt.Die Teilnehmer an den D1 und D2 Vorbereitungsseminaren entrichten einen Eigenbeitrag von 25,- €.  


Die Teilnehmerkosten für das D3 Vorbereitungsseminar werden jeweils bei der Ausschreibung bekanntgegeben.

Fahrtkosten und Verpflegungskosten sowie Kosten für Unterrichtsmaterial, die dem Bewerber entstehen, hat dieser selbst zu tragen. ( Der meldende Verein kann Zuschüsse gewähren.)

Leistungsseminare sind beim Landesschatzmeister abzurechnen.

Der Antrag (formlos) ist mit der „Auswertungstabelle Musikerleistungsprüfung“ einzureichen.